People Analytics und künstliche Intelligenz sind aus Personalab-teilungen nicht mehr wegzudenken. Viele Personaler setzen diese Tools als zusätzliche Erkenntnisquelle für die Entscheidungsfin-dung ein. Rechtlich problematisch wird es, wenn der Computer an-stelle des Menschen Entscheidungen über die Kündigung von Ar-beitsverhältnissen oder über sonstige Personalmaßnahmen trifft. Der Beitrag nimmt ein aktuelles Urteil des Hessischen LAG zu diesem Thema in den Blick.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: People Analytics bei der personenbedingten Kündigung – Warum Computer keine Kündigungsentscheidungen treffen dürfen (Dzida, ArbRB 2023, 84)