Das Thema „Mobile Arbeit“ ist in aller Munde. Die zunächst in vielen Fällen aufgrund der Covid-19-Pandemie nur übergangsweise erfolgte Einführung dürfte in vielen Unternehmen auch zukünftig Bestand haben. Doch folgt aus der grundsätzlichen Möglichkeit zur mobilen Arbeit auch, dass Arbeitgeber diese zukünftig bei etwaigen Reorganisationsvorhaben immer als milderes Mittel gegenüber einer räumlichen Veränderung des Arbeitsorts in Betracht ziehen müssen?
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Mobile Arbeit – Das "neue" mildere Mittel im Rahmen einer Änderungskündigung? – Über die Auswirkungen der Möglichkeit des mobilen Arbeitens auf Reorganisationsvorhaben des Arbeitgebers (Bonanni/Fehlberg, ArbRB 2022, 144)