Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres beschlossen und nun zusätzlich festgelegt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ebenso unterstützt werden können.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres auch für Leiharbeit möglich