Das ArbG Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne ggü. seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne unwirksam