Ein stark belastetes Arbeitsverhältnis zwischen Professorin und Hochschule rechtfertigt nicht ohne Weiteres einen von der Hochschule gestellten Auflösungsantrag gem. § 9 KSchG. Im Streitfall war das beanstandete Verhalten der Professorin nicht hartnäckig genug, um davon auszugehen, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien irreparabel zerstört war.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung einer Professorin unwirksam – Auflösungsantrag erfolglos