Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei, was bei ihr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt habe. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe eine Pflichtverletzung des Beklagten nicht hinreichend bewiesen. Ein ärztliches Attest mit „mobbingtypischem“ Befund sei dafür nicht ausreichend. Ebenso fehlte es dem Gericht an einem Beweis der erforderlichen Kenntnis des Beklagten von den behaupteten Mobbinghandlungen der Kolleginnen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Konflikte am Arbeitsplatz: Schadensersatz wegen Mobbing durch Kollegen?