Erklärt ein bei der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig beschäftigter Kirchenmusiker, sich Pläne offenzuhalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen, rechtfertigt dies weder eine außerordentlich fristlose Kündigung, noch eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kinderwunsch: Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Überlegungen zu Leihmutterschaft im Ausland unwirksam