Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die beim hessischen Kultusministerium beschäftigten Lehrkräfte in die Übertragung ihres Unterrichts per Videokonferenz einwilligen müssen oder ob die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sofern sie nicht einwilligen, durch ein in der DSGVO vorgesehenes berechtigtes Interesse gerechtfertigt sein kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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