Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass für die Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen