Bei einem Abiball handelt es sich nicht um eine schulische Veranstaltung, deren Besuch verpflichtend ist. Die Teilnahme an einer solchen nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Jobcenter: Abiball-Kosten kein Mehrbedarf