Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei Rentenberechnung zu berücksichtigen