Die Bundesregierung hat am 18.7.2018 den von der Bundesministerin Dr. Barley vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie wird europaweit ein einheitlicher Mindestschutz gewährleistet. Gleichzeitig werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Bundesregierung beschlossen