VPB warnt vor stillschweigend geänderten Baubeschreibungen
(19.07.2018) Wer ein schlüsselfertiges Haus bauen möchte, muss wissen, was die Baufirma im Einzelnen bietet und wie viel die angebotenen Leistungen kosten. Solche Baubeschreibungen waren früher oft nur vage. Seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 fordert der Gesetzgeber hier erheblich mehr Transparenz
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB-Sommerserie (Teil 2): Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht