Der Bundestag hat am 21.3.2019 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geschäftsgeheimnisgesetz) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung in zweiter und dritter Lesung angenommen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gesetz zum Schutz vor Geschäftsgeheimnissen beschlossen