Am 24.11.2023 hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet auch eine starke Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz