Freien Mitarbeitern eines Fernsehsenders (hier: ZDF) steht ein Auskunftsanspruch wegen einer behaupteten geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung nicht zu. Wegen des Auskunftsanspruchs nach § 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde allerdings die Revision zugelassen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EntgTranspG: Kein Auskunftsanspruch für freie Mitarbeiterin