Die betriebsbedingten Kündigungen, welche die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen BER stationierten Flugzeuge ausgesprochen hat, sind im Hinblick auf die erste Kündigungswelle wirksam und im Hinblick auf die zweite Kündigungswelle unwirksam. Bezüglich der Frage der Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz wurde die Revision zum BAG zugelassen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Easyjet am BER: Zwei Kündigungswellen und zwei unterschiedliche Entscheidungen