Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg