Diskriminierung wegen des Alters bei Stellenanzeige mit Formulierung "junges hochmotiviertes Team"

Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine “zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team”, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt. Ein älterer Bewerber kann eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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