Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit ist möglich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bekannt gegeben, dass die Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit möglich ist. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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