Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in nationales Recht wird bereits zum 1.8.2022 in Kraft treten. Unternehmen sollten sich deshalb schon jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Der Beitrag stellt die Änderungen des Nachweisgesetzes vor und gibt Umsetzungstipps.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Neuregelung des Nachweisgesetzes (Oberthür, ArbRB 2022, S1)