Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zugestimmt. Damit sind in der Fleischindustrie Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft verboten. Zudem sollen bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie geschaffen und die staatliche Aufsicht gestärkt werden. Auch für andere Branchen sieht die Neuregelung bundesweit einheitliche Regeln vor, u.a. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung von Beschäftigten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 5: Arbeitsschutzkontrollgesetz