Beschluss 1 ABR 54/17 vom 07.05.2019
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Beschluss: Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan – Sozialplananfechtung wegen Unterdotierung – vom Landesarbeitsgericht festgestellte Teil-unwirksamkeit des Spruchs