Die Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn sind zulässig, entschied das LAG Köln und wies damit die Berufung des Universitätsklinikums Bonn zurück.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Berufung zurückgewiesen: Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig