Verliert ein Auszubildender seine Stelle, weil er mehrmals unentschuldigt fehlt und wird das daraufhin zeitweise gekürzt erhaltene Arbeitslosengeld später vom Jobcenter komplett zurückverlangt, ist dies nicht mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitslosengeld II trotz Ausbildungsabbruch wegen unentschuldbaren Verhaltens