Ehegattentestament bei eingeleitetem Scheidungsverfahren unwirksam?

Viele Eheleute verfassen ein gemeinschaftliches Testament, mit dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Kommt es später zu einem Scheidungsverfahren, stellt sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkeit verliert. Darüber hat nun das OLG Oldenburg entschieden.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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