Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Ebenso fehlt auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Einzelbüro.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro