Münchener Verordnung gegen steigende Mieten gekippt

(27.01.2021) Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Mün­chen hat eine Vor­ga­be der Stadt Mün­chen ge­kippt, wo­nach beim Ab­riss von Miets­häu­sern neue, be­zahl­ba­re Miet­woh­nun­gen in ver­gleich­ba­rer Lage ge­baut wer­den müs­sen. Einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung dürf­ten „keine ein­schrän­ken­den Ne­ben­be­stim­mun­gen hin­zu­ge­fügt wer­den“, heißt es in dem Be­schluss vom 20.01.2020, über den zuvor die „Süd­deut­sche Zei­tung“ be­rich­tet hatte.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Münchener Verordnung gegen steigende Mieten gekippt

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