Wegen Corona zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell bleibt geschlossen

(20.01.2021) Die Stadt Spey­er hat die Nut­zung eines zur „pri­va­ten Zim­mer­ver­mie­tung“ um­ge­stal­te­ten Bor­dells zu Recht un­ter­sagt. Die als „Schwe­den-Hos­tel“ be­kann­te Ört­lich­keit sei ein gegen die gel­ten­de Co­ro­na-Ver­ord­nung ver­sto­ßen­der Bor­dell­be­trieb, ent­schied das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rhein­land-Pfalz. Der Schwer­punkt der Leis­tung liege auch nach der Um­stel­lung des Ge­schäfts­mo­dells nicht in der Über­las­sung von Zim­mern zu Wohn- oder Schlaf­zwe­cken.

Quelle: IMR News Mietrecht
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