Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 6: Mindestlohn und Insolvenzgeld-Umlage

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2021 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,50 Euro brutto und ab dem 1.7.2021 9,60 Euro brutto. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2021 auf 0,12 % festgelegt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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