Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum "Mietendeckel"

(23.10.2020) Mit Beschluss vom 21.10.2020 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum "Mietendeckel"

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