Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt "Mietenstopp"

(17.07.2020) Das Volks­be­geh­ren zum sog. Mie­ten­stopp in Bay­ern, der für sechs Jahre Miet­erhö­hun­gen in teu­ren Ge­gen­den un­ter­sa­gen will, ist un­zu­läs­sig. Dies hat der Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof am 16.07.2020 ent­schie­den. Die Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz hier­für liege beim Bund, so die Rich­ter. Die Ent­schei­dung hat Si­gnal­wir­kung für Ver­fah­ren zum Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Bayerns Verfassungsgerichtshof stoppt "Mietenstopp"

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