Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen

Das LSG Celle-Bremen hat im Fall eines verdeckten Mietverhältnisses unter Verwandten entschieden, dass das Jobcenter nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen muss, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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