Die Neuregelungen des „Sozialschutz-Pakets II“ betreffen auch die Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter können sich in Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein persönliches Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das BSG und das BAG die Möglichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zulassung von Video-Konferenzen in Gerichtsverhandlungen der Arbeits- und Sozialgerichte