Der Bundesrat hat 15.5.2020 dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Grünes Licht für das "Arbeit von Morgen-Gesetz"