Urteil: Ersatz eines Personenschadens – materieller und immaterieller Schaden – Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII – vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls – doppelter Vorsatz – Herbeiführung des Versicherungsfalls auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg – Umfang der Bindungswirkung nach § 108 Abs. 1 SGB VII – Beteiligung nach § 12 Abs. 2 SGB X

Urteil 8 AZR 35/19 vom 28.11.2019

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Urteil: Ersatz eines Personenschadens – materieller und immaterieller Schaden – Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII – vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls – doppelter Vorsatz – Herbeiführung des Versicherungsfalls auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg – Umfang der Bindungswirkung nach § 108 Abs. 1 SGB VII – Beteiligung nach § 12 Abs. 2 SGB X

Urteil: Ersatz eines Personenschadens – materieller und immaterieller Schaden – Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII – vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls – doppelter Vorsatz – Herbeiführung des Versicherungsfalls auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg – Umfang der Bindungswirkung nach § 108 Abs. 1 SGB VII – Beteiligung nach § 12 Abs. 2 SGB X

Ähnliche Beiträge

Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und

Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige