(12.05.2020) Der Bundesgerichtshof hat einer sogenannten Projektjuristin, die von ihrem Arbeitgeber als „Document Reviewer“ an Kunden vermittelt wurde, die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt. Aus Sicht des Anwaltssenats werden in diesem Fall keine Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bearbeitet, sondern des Kunden. Das aber sei nicht ausreichend. Die zuständige Rechtsanwaltskammer Stuttgart hatte die Juristin zugelassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte dagegen geklagt.
Quelle: IBR News
Link: Keine Syndikuszulassung für Projektjuristin