Verletzung der Verkehrssicherungspflict durch Dritte: Verband haftet nicht!

(25.03.2020) Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern nicht zuständig. Deshalb ist ein Dritter, auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfe des Verbands. Verletzt der Dritte schuldhaft die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gem. § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 13.12.2020.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verletzung der Verkehrssicherungspflict durch Dritte: Verband haftet nicht!

Verletzung der Verkehrssicherungspflict durch Dritte: Verband haftet nicht!

Ähnliche Beiträge

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Farbe und Struktur: Was moderne Fenster und Türen bieten

(03.05.2024) Wer mit offenen Augen durch Städte und Dörfer geht, weiß: Fenster und Türen können mit gutem Aussehen nicht nur Häuser, sondern ganze Straßen aufwerten. Das liegt auch an der Vielfalt, die sich für Häuslebauer ebenso wie bei Gewerbeimmobilien durch Rahmenmaterialien, Farben und Oberflächen bieten. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige Optionen vor.