Bauunternehmer erhält wegen Schwarzgeldabrede in WhatsApp-Chat keinen Werklohn

(14.02.2020) Ein Bauunternehmer aus Bochum bekommt für Sanierungsarbeiten in Düsseldorf keinen Werklohn. Obschon er und auch der Auftraggeber dies leugneten, war das Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine sogenannte Schwarzgeldabrede getroffen hatten. Deshalb hat das OLG am 21.01.2020 entschieden, dass dem Bauunternehmer kein Werklohn zusteht. Der zugrunde liegende Vertrag verstoße gegen § 1 SchwarzArbG und sei nichtig, weil sich die Parteien einig gewesen seien, dass die Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und unter Verkürzung des Werklohns um die Mehrwertsteuer erbracht werden sollten (Az.: 21 U 34/19).

Quelle: IBR News
Link: Bauunternehmer erhält wegen Schwarzgeldabrede in WhatsApp-Chat keinen Werklohn

Bauunternehmer erhält wegen Schwarzgeldabrede in WhatsApp-Chat keinen Werklohn

Ähnliche Beiträge

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IBR News Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

BVMB warnt vor Verschiebung von Bahnbauprojekten

Der Deutschen Bahn fehlen aktuell 17 Milliarden Euro für Bauvorhaben (26.04.2024) Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) sieht zunehmend Gefahr für die angekündigte Mobilitäts- und Verkehrswende. Die bahneigene Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG hat die Spitzenverbände der Bauwirtschaft aktuell mit einem Schreiben darüber informiert, dass sich die Vergabevorschau für die anstehenden Bauprojekte vom ersten Quartal in

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IBR News Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist