Aktualisiert: Kabinett beschließt Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse

(14.02.2020) Am 12.02.2020 hat das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“ beschlossen. Darin wird nach der amtlichen Begründung zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Förderung der Ressourceneffizienz auch die öffentliche Beschaffung fortentwickelt. Hierzu soll, so die Begründung weiter, die schon bisher in § 45 KrWG vorgesehen Prüfpflicht zu einer Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse weiterentwickelt werden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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