Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Anwaltspostfach

(18.11.2019) Der Berliner Anwaltsgerichtshof hat eine Klage mehrerer Rechtsanwälte gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf den Betrieb des „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ (beA) mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgewiesen. Die Sicherheitsarchitektur des beA genüge den derzeitigen rechtlichen Anforderungen, so der AGH.

Quelle: IBR News
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Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Anwaltspostfach

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