(18.11.2019) Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof sind auch in Zukunft erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Zur Entlastung des Gerichts beschloss der Bundestag am 14.11.2019, die bereits geltende Untergrenze dauerhaft in der Zivilprozessordnung zu verankern.
Quelle: IBR News
Link: Bundestag billigt dauerhafte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH