Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

(21.10.2019) Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte am 18.10.2019 außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur Grundsteuer entwickeln können. Dafür stimmten 495 Abgeordnete, dagegen 139, es gab zehn Enthaltungen. Für die Änderung des Grundgesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Bundesrat soll nach Angaben einer Sprecherin am 08.11.2019 über die Grundsteuer-Reform entscheiden.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer

Ähnliche Beiträge

Leere Worte bauen keine Wohnungen

Hiesiges Baugewerbe mahnt Ampel an, Zusagen einzuhalten (02.05.2024) Im Wohnungsbau hat die Auftragslage einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Im Februar ist erneut gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang der Baugenehmigungen um gut 18 Prozent zu verzeichnen. „Das von Bundesbauministerin Klara Geywitz erwartete ‚Licht am Ende des Tunnels‘ ist nicht zu sehen“ sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die

Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz

(29.04.2024) Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen

Unternehmen sollten vermehrt Werkswohnungen errichten

(29.04.2024) Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Unternehmen aufgefordert, verstärkt in Werkswohnungen zu investieren. „Aktuell klagen vielen Unternehmen, dass es ihnen an Fachkräften fehlt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Vor allem an wirtschaftlich erfolgreichen Standorten fehle der Zuzug von Fachkräften, weil es dort an bezahlbarem Wohnraum mangele. Quelle: IMR News Mietrecht