Im Dezember 2018 erreichte das Landgericht Osnabrück eine Vielzahl von Klagen gegen Fahrzeughersteller wegen der sog. Abgas-Affäre. Das Landgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei den 2019 eingegangenen Verfahren bereits die gesetzliche Verjährung eingetreten sein könnte.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgas-Affäre: Keine Verjährung bei Klagen gegen Volkswagen