Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht, darunter beispielsweise Parkettleger und Orgelbauer. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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