FG Münster , Urteil vom 17.06.2019 – 4 K 3539/16 F
(19.08.2019) Eine verbindliche Auskunft bindet als Verwaltungsakt die Finanzverwaltung auch dann, wenn ein örtlich unzuständiges Finanzamt sie erteilt hat. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17.06.2019 (Az.: 4 K 3539/16 F, BeckRS 2019, 16410) entschieden. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IV R23/19 anhängig.
Quelle: IBR News
Link: Auch von unzuständigem Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft entfaltet Bindungswirkung