BVerwG: Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

(11.07.2019) Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Quelle: IBR News
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