Mietendeckel: Landesgesetz zur Mietpreisdeckelung ist durch die Mietpreisregelungen des Bundes ausgeschlossen

(18.06.2019) Das von der Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (LINKE) vorgelegte Eckpunktepapier soll am 18. Juni 2019 vom Berliner Senat beschlossen werden und ein erster Gesetzesentwurf bereits Ende August vorliegen. Ein entsprechendes Gesetz könnte damit schon im Januar 2020 verkündet werden. Ob diese Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, muss zwar noch abgewartet werden. Klar ist aber schon jetzt, dass ein Gesetz in dieser Form einer umfassenden verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mietendeckel: Landesgesetz zur Mietpreisdeckelung ist durch die Mietpreisregelungen des Bundes ausgeschlossen

Mietendeckel: Landesgesetz zur Mietpreisdeckelung ist durch die Mietpreisregelungen des Bundes ausgeschlossen

Ähnliche Beiträge

Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?

(08.05.2024) Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter beziehungsweise

Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem!

BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Verband befürchtet weiteren Rückgang der Bautätigkeit (08.05.2024) Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ – im Volksmund „EU-Gebäuderichtlinie“ – ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den