(18.06.2019) Immer wieder kommt es vor, dass Ausschreibungen aus verschiedenen Gründen aufgehoben werden. In § 17 VOB/A ist u. a. geregelt, dass eine Ausschreibung dann aufgehoben werden kann, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen: Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau bittet Mitglieder um Mithilfe