Betriebsvereinbarungen zu Jubiläumszuwendungen nach Abschaffung der Steuerfreibeträge i.S.d. § 3 Nr. 52 EStG a.F.

Die Regelung des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft vom 3.6.1997 (MTV), die für die Betriebsparteien die Möglichkeit der Anpassung der Höhe der Jubiläumszuwendung im Falle Streichung der Steuerfreibeträge, was durch Aufhebung des § 3 Nr. 52 EStG geschah, vorsieht (§ 11 Abs. 6 Satz 2 MTV), eröffnet lediglich die Möglichkeit zur Anpassung der Höhe nach § 11 Abs. 1 bis 3 MTV, jedoch nicht die Abbedingung des § 11 Abs. 4 MTV.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsvereinbarungen zu Jubiläumszuwendungen nach Abschaffung der Steuerfreibeträge i.S.d. § 3 Nr. 52 EStG a.F.

Betriebsvereinbarungen zu Jubiläumszuwendungen nach Abschaffung der Steuerfreibeträge i.S.d. § 3 Nr. 52 EStG a.F.

Ähnliche Beiträge

Kindergeld für Pflegekinder: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer

Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kindergeld für

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?